Wer eine Spende an eine kirchliche, mildtätige und an eine gemeinnützige Organisation leistet, der kann diese auch bei der Einkommenssteuer geltend machen. Denn die Spende ist abzugsfähig. Selbst wenn man an den eigenen Sport- oder Heimatverein oder die Freiwillige Feuerwehr eine Spende vergibt, kann diese abgesetzt werden. Alle Stiftungen und Vereine, die nicht auf Gewinne zielen, können mit Spenden unterstützt werden, die man dann bei der Einkommenssteuer absetzen kann. Eine der bekanntesten Organisationen für Spenden kann man zum Beispiel unter http://www.sos-kinderdoerfer.de/helfen/spenden/Pages/default.aspx sehen, die es inzwischen über viele Jahre gibt.
Wird jedoch an eine politische Partei eine Spende übermittelt, sollte sich über die gesonderten Regeln bereits im Vorfeld informieren. Beträgt eine Spende maximal 200 Euro, dann ist ein so genannter vereinfachter Spendennachweis für die Finanzbehörde ausreichend. Einige hilfreiche Informationen in Bezug auf eine Spende kann man beispielsweise auch unter http://www.aktion-deutschland-hilft.de/de/spendeninfos/spendenbescheinigung-spendenquittung/ nachlesen. Die Spende kann als eine Sonderausgabe beim Finanzamt geltend gemacht werden und ist damit von der Steuer absetzbar.
Zahlreiche Organisationen, Stiftungen und Co. versenden auch an den einzelnen Spender nach dem Eingang der Spende eine Quittung über selbige. Eine Spende kann auch in regelmäßigen Turnussen erfolgen, dann wird in der Regel eine Spendenquittung im Januar des folgenden Jahres ausgestellt, die automatisch zugesendet wird. Übersteigt die Spende nicht 200 Euro, so ist der Kontoauszug meistens ausreichend, der dem Finanzamt vorgelegt werden muss, damit man diese auch von der Einkommenssteuer absetzen kann.