Wer ein Unternehmen leitet ist, muss regelmäßig seine Bilanz vorlegen. Im Rahmen der Handelsbilanz spielen dabei auch latente Steuern eine Rolle. Was sich hinter diesem Konzept verbirgt, wissen allerdings die Wenigsten genau. Portale wie foerderland.de versuchen deshalb für Existenzgründer etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Denn seit Ende 2009 das neue Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten ist, müssen auch kleinere und mittlere Unternehmen sich mit diesem Detail des Rechnungswesens vertraut machen. Gemeint ist generell die Differenz zwischen der Steuerschuld, die sich aus der Steuerbilanz ergibt, und den Werten der Handelsbilanz.
Fachleute unterscheiden bei der Ermittlung zwei Ansätze: das Timing-Konzept und das Temporary-Konzept für latente Steuern. Um die Feinheiten dieser Buchungsvarianten zu verstehen, muss man allerdings tief ins Rechnungswesen einsteigen. Kleine Firmen sind daher gut beraten, wenn sie ihre Bilanzen von einem Fachmann erstellen lassen. Wer sich selbst oder seine Mitarbeiter fit machen möchte, kann aber auch ein Seminar besuchen. Veranstalter wie ikr-konzern.de bieten praxisbezogene Workshops zur Bilanzierung nach BilMoG und IFRS.
Die Berechnung von aktiven und passiven Steuern ist nach Anleitung gar nicht so schwierig. Etwas heikler ist es dagegen, latente Steuern auch zu bewerten. Denn welchen Steuersatz soll man ansetzen? Und wie kann man Steuervorteile aus aktiven oder passiven Steuern geschickt nutzen? Unter dem Stichwort Verlustvortrag können diese Fragen durchaus finanzielle Brisanz entwickeln. Tipp: Eine Checkliste zur Bilanzierung und viele praktische Rechenbeispiele findet man im Fachbuch von Andreas Krimpmann, erhältlich bei shop.haufe.de. Die erforderlichen Rechentools befinden sich auf der beigefügten CD-ROM.